1. Mit Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Auftrag kommt durch Inanspruchnahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie die Auswertung von uns gegebener Nachweise zustande. Der Auftrag bedarf keiner Form.
2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Angebotsempfänger für die volle Provision, wenn ein Hauptvertrag zustande kommt.
3. Auf Anfrage teilen wir den jeweiligen Eigentümer mit. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer oder Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
4. Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.
5. Wir haben Anspruch auf die Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns sofort bekannt zu machen.
6.Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Abschlusses verdient, fällig und zahlbar. Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten die folgenden Provisionssätze:
- Bei Kaufverträgen: 5,25% des Kaufpreises, vom Käufer zu zahlen.
- Bei Miet-/Pachtverträgen für Wohnraum: 2 Nettomonatsmieten, vom Vermieter zu zahlen.
- Bei sonstigen Miet-/Pachtverträgen: 3 Bruttomonatsmieten, vom Mieter zu zahlen.
- Die Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Im übrigen gelten die jeweils ortsüblichen Provisionssätze.
7. Der Provisionsberechnung wird jeweils der gesamte wirtschaftliche Wert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrundegelegt.
8. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein demselben Zweck dienendes Geschäft zustande kommt.
9. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hamburg. Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht